Die Unfallversicherung Bund und Bahn (UVB)

Wir sind als Unfallversicherungsträger für mehr als fünf Millionen Menschen in 2.200 öffentlichen Verwaltungen und Betrieben sowie Unternehmen aus den Bereichen Bund und Bahn zuständig.

Hierbei unterstützen wir unsere Mitgliedsbetriebe bei der Verhütung von arbeitsbedingten Unfällen, Erkrankungen und Gesundheitsgefahren.

Wenn es zu einem Arbeitsunfall, Wegeunfall oder einer Berufskrankheit kommt, kümmern wir uns darum, die Gesundheit und Arbeitskraft des Mitarbeiters wieder herzustellen und finanzielle Unterstützung zu leisten.

Versicherte der gesetzlichen Unfallversicherung zahlen für ihren Versicherungsschutz keinen eigenen Beitrag, dies übernehmen ihre Arbeitgeber, unsere Mitgliedsunternehmen.

Junge Beschäftigte im Betrieb sind meist zu unterscheiden in:

  • Ferienjobber
  • Betriebspraktikanten
  • Auszubildende

Welcher Unfallversicherungsträger jeweils zuständig ist, ergibt sich aus der folgenden Tabelle:

Art der Beschäftigung

Zuständiger Unfallversicherungsträger (UVT)

Ferienjob

UVT des Betriebs

Betriebspraktikum

UVT der Schule

Ausbildung

Schule: UVT der Schule, Betrieb: UVT des Betriebs

Wollen Sie mehr über uns erfahren, besuchen Sie gern die Internetseite der UVB.