Die Unfallversicherung Bund und Bahn ist bemüht, ihre Webseiten im Einklang mit den Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetzes des Bundes (BGG) sowie der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Webseite www.uvb-start.de und wurde am 25.09.2020 erstellt.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus §§ 3 Absätze 1 bis 4 und 4 der BITV 2.0, die auf der Grundlage von § 12d BGG erlassen wurde. Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer durchgeführten Selbstbewertung. Im Ergebnis der Überprüfung ist die Webseite mit den zuvor genannten Anforderungen nur teilweise vereinbar. Die Webseiten werden aktuell nach den geltenden Anforderungen überarbeitet. Wir arbeiten an den notwendigen Prozessen, die Informationen der Unfallversicherung Bund und Bahn in Bezug auf die digitale Barrierefreiheit fortlaufend weiter zu verbessern.

Nicht barrierefreie Inhalte

  • Dieser Text zur Erklärung der Barrierefreiheit ist noch nicht in Leichter Sprache verfügbar.
  • Der Inhalt dieser Erklärung zur Barrierefreiheit steht noch nicht in Deutscher Gebärdensprache (DGS) zur Verfügung.
  • Nicht durchgängig haben Bilder und Grafikfunktionen eindeutige Alternativtexte.
  • Die programmatisch ermittelbare Überschriftenhierarchie weicht teilweise von der inhaltlichen Gliederung der Seite ab und visuell erkennbare Überschriften sind teilweise nicht ausgezeichnet.
  • Datentabellen haben keine ausgezeichneten Spaltenüberschriften.
  • Die Kontrastanforderungen sind nicht durchgängig erfüllt.
  • Es sind Schriftgrafiken vorhanden.
  • Einige Grafiken werden auf dem Smartphone nicht vollständig angezeigt.
  • Das Bedienelement zum Öffnen und Schließen des Hauptmenüs ist nicht tastaturbedienbar. Auch die ausklappbaren Akkordeon-Elemente sind nicht tastaturbedienbar.
  • Die Fokus-Reihenfolge ist auf den Seiten nicht durchgängig nachvollziehbar.
  • Bei der Navigation mittels Tastatur ist der Fokus nicht durchgängig gut sichtbar.
  • Fehlermeldungen im Kontaktformular werden bei Fokussierung der Eingabefelder vom Screenreader nicht ausgelesen.
  • Nicht für alle Bedienelemente sind Name, Rolle oder Zustand für assistive Technologien (z. B. Screenreader) ermittelbar.

Barrieren melden: Feedback zur Barrierefreiheit

Sie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen? Für Ihr Feedback sowie alle weiteren Informationen können Sie uns gern eine E-Mail an redaktion@uv-bund-bahn.de senden. Sie können uns auch per Post oder telefonisch kontaktieren:

Unfallversicherung Bund und Bahn
26380 Wilhelmshaven
Telefon: 04421 407-4007
Fax: 04421 407-4070

Schlichtungsverfahren

Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Schlichtungsstelle nach § 16 BGG wenden. Die Schlichtungsstelle BGG hat die Aufgabe, bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes gemeinsam und außergerichtlich eine Lösung für ein Problem zu finden. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss auch kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.

Auf der Internetseite der Schlichtungsstelle finden Sie alle Informationen zum Schlichtungsverfahren. Dort können Sie nachlesen, wie ein Schlichtungsverfahren abläuft und wie Sie den Antrag auf Schlichtung stellen.

Sie erreichen die Schlichtungsstelle unter folgender Adresse:

Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz
bei dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen

Mauerstraße 53
10117 Berlin
Telefon: 030 18 527-2805
Fax: 030 18 527-2901

E-Mail: info@schlichtungsstelle-bgg.de
Internet: www.schlichtungsstelle-bgg.de