Vorbereitung – Der erste Tag

Eine erfolgreiche und unfallfreie Zusammenarbeit hängt auch von einem guten Start ab.

Als ausbildende Stelle können Sie sich an den folgenden Punkten orientieren, um für sich und Ihre jungen Berufseinsteiger den Start zu erleichtern:

1. Vorbereitung des „Ersten Tages“

  • Anschreiben zur Erfassung der Sozialdaten sowie der Körpermaße (für Arbeitskleidung, persönliche Schutzausrüstungen [PSA] und so weiter)
  • Arbeitskleidung, PSA, Spind, Stempelkarte, Arbeitsplatz, Arbeitsmittel und so weiter beschaffen
  • Einarbeitungs- und Ausbildungsplan erstellen
  • „Fahrplan“ für die Integration in den neuen Betrieb zusenden
  • eventuell einen erfahrenen und geeigneten Kollegen als Paten auswählen und benennen
  • arbeitsmedizinische Vorsorge planen
  • Kollegen und gegebenenfalls Betriebsrat über den neuen Mitarbeiter/die neue Mitarbeiterin informieren
  • Zeit für den „Ersten Tag“ reservieren

2. Begrüßung im neuen Unternehmen

  • ruhige, entspannte Atmosphäre schaffen
  • geplanten Ablauf für die Integration (zum Beispiel erste Woche) besprechen

3. Betriebsrundgang

  • Arbeitsplatz, Arbeitsumfeld, Sozialräume und Gesamtbetrieb zeigen
  • Über die Lage der Fluchtwege, Feuerlöscher und des Erste-Hilfe Materials informieren
  • Kontakt zu Vorgesetzten, Sicherheitsbeauftragten und Ersthelfern herstellen, Kolleginnen und Kollegen und gegebenenfalls Paten vorstellen
  • Wichtige Ansprechpartner (Personalabteilung, Betriebsrat usw.) benennen

4. Allgemeine Arbeitsschutz-Unterweisungen

zum Beispiel zu folgenden Themen:

  • Rechte und Pflichten der Beschäftigten
  • Verhalten bei Unfällen
  • Vorbeugende Brandschutzmaßnahmen und Verhalten im Brandfall
  • Erste Hilfe (Einrichtungen und Organisation)
  • Verkehrssicherheit
  • Suchtmittel am Arbeitsplatz

5. Arbeitsspezifische Arbeitsschutz-Unterweisungen

Grundlage für die tätigkeitsbezogene Unterweisung ist die Gefährdungsbeurteilung

  • Information zu Gefährdungen, welche bei der Tätigkeit auftreten oder auftreten können, vermitteln
  • Information zu den Schutzmaßnahmen vermitteln
  • Erklären und „Einüben“ der bestimmungsgemäßen Benutzung von PSA (zum Beispiel Verwendung von Ohrstöpseln)

Lassen Sie sich bei der Unterweisung genügend Zeit, um auch Fragen hinreichend beantworten zu können. Idealerweise erfolgt die Unterweisung direkt am Arbeitsplatz. Denken Sie an die Dokumentation.

Beachten Sie, dass die Unterweisung bei Jugendlichen mindestens halbjährlich wiederholt werden muss (JArbSchG).

6. Rücksprache nach beispielsweise einer Woche der Betriebszugehörigkeit

  • Angebot für Hilfe bzw. Rückfragen aussprechen
  • Kontrolle der erfolgreichen Integration
  • Rücksprache mit dem Paten

(Quelle: DGUV Information 211-008)