Arbeitszeit, Ruhepausen, Freizeit

Wie lange dürfen junge Berufseinsteiger arbeiten, wie viele Pausen müssen Sie einhalten?

Arbeitszeit:

  • Die höchstzulässige tägliche Arbeitszeit beträgt 8 Stunden, bzw. 8 1/2 Stunden bei entsprechendem Ausgleich an den anderen Werktagen derselben Woche.
  • Die wöchentliche Arbeitszeit darf 40 Stunden nicht überschreiten (§ 8 JArbSchG).
  • Sie dürfen nur an fünf Tagen in der Woche beschäftigt werden (§ 15 JArbSchG).
  • Während der Nachtzeit von 20 bis 6 Uhr gilt ein Beschäftigungsverbot mit den Ausnahmen für das Gaststätten- und Schaustellergewerbe (bis 22 Uhr), für mehrschichtige Betriebe (bis 23 Uhr), die Landwirtschaft (ab 5 Uhr oder bis 21 Uhr) sowie Bäckereien und Konditoreien (ab 5 Uhr, § 14 JArbSchG)
  • Für den Berufsschulunterricht ist der Jugendliche von jeglicher Beschäftigung freizustellen (§ 9 JArbSchG).

Ruhepausen:

  • Jugendlichen müssen im Voraus feststehende Ruhepausen gewährt werden:
  • 30 Minuten bei einer Arbeitszeit von viereinhalb bis zu sechs Stunden und
  • 60 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als sechs Stunden (§ 11 JArbSchG).
  • Als Ruhepause gilt nur eine Arbeitsunterbrechung von mindestens 15 Minuten.

 

 

Freizeit:

  • Nach Beendigung der täglichen Arbeitszeit dürfen Jugendliche nicht vor Ablauf einer ununterbrochenen Freizeit von mindestens 12 Stunden beschäftigt werden.
  • Die Beschäftigung an Samstagen, Sonn- und Feiertagen ist grundsätzlich verboten mit Ausnahmen z.B. für Krankenanstalten, Gaststätten, Sport, ärztlichen Notdienst (§§ 16-18 JArbSchG).
  • Der Urlaub beträgt jährlich mindestens 30 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahrs noch nicht 16 Jahre alt ist, mindestens 27 Werktage bei unter 17-jährigen und mindestens 25 Werktage bei unter 18-jährigen Jugendlichen. Der Urlaub soll Berufsschülern in der Zeit der Berufsschulferien gegeben werden (§ 19 Abs. 1 bis 3 JArbSchG).
    (Quelle: Jugendarbeitsschutzgesetz)