Lärm

Lärm am Arbeitsplatz empfinden wir nicht nur als störend und belästigend, Lärm kann auch Schädigungen hervorrufen oder eine erhöhte Unfallgefahr mit sich bringen. Die Berufskrankheit "Lärmschwerhörigkeit" gehört zu den häufigsten anerkannten Berufskrankheiten.

So kann Lärm

  • die Gesundheit beeinträchtigen und bleibende Schäden verursachen,
  • die Arbeitsfähigkeit für bestimmte Aufgaben einschränken oder sogar ausschließen,
  • die Leistung mindern,
  • die Kommunikation stören,
  • die Unfallgefahr erhöhen (schlechtere Erkennbarkeit von Alarm- und Warnsignalen) und
  • die Lebensqualität beeinträchtigen.

Daher sind Präventionsmaßnahmen während der Arbeitszeit und im Privatleben angebracht und sinnvoll.

Die Lärmbelastung hängt nicht nur von der Lautstärke sondern auch von der Dauer der Einwirkung ab – wie lange also die Ohren den Lärm ertragen müssen. Man spricht vom „Tages-Lärmexpositionspegel“. Die Lautstärke wird als Schallpegel gemessen und in Dezibel (dB) angegeben.

Auch beim Lärm gilt: Im ersten Ansatz muss die Gefährdung durch technische oder organisatorische Maßnahmen (wie z. B. den Einsatz von geräuscharmen Sägeblättern) so weit wie möglich reduziert werden. Gelingt dies nicht in ausreichendem Maß, so ist zusätzlich der zur Verfügung gestellte Gehörschutz zu verwenden.

Tragen von Gehörschutz:

In Arbeitsbereichen mit einem Tages-Lärmexpositionspegel ab 80 dB (A) muss der Arbeitgeber Gehörschutz zur Verfügung stellen. Liegt der Tages-Lärmexpositionspegel bei 85 dB (A) oder höher, sind die Mitarbeiter verpflichtet den Gehörschutz zu tragen.

Es gibt je nach Anwendungsfall verschiedene Arten von Gehörschutz. Der Arbeitgeber entscheidet auf Grundlage einer Gefährdungsbeurteilung, welcher Gehörschutztyp für die jeweilige Tätigkeit geeignet ist.

Gutes Hören – Das können Sie tun!

  • Lassen Sie sich die Benutzung und die Aufbewahrung des Gehörschutzes durch Ihren Vorgesetzen erläutern.
  • Tragen Sie an Lärmarbeitsplätzen konsequent Gehörschutz.
  • Gönnen Sie Ihren Ohren längere Ruhephasen nach großen Lärmbelastungen (z. B. nach einem Diskobesuch).
  • Halten Beschwerden (zum Beispiel Pfeifen im Ohr, Taubheitsgefühl) mehrere Stunden oder sogar Tage an, gehen Sie zum Arzt.
  • Nutzen Sie die arbeitsmedizinische Vorsorge, wenn diese Ihnen angeboten wird.