Der Arbeitsunfall

Arbeitsunfälle sind Unfälle, die Beschäftigte bei der Ausübung ihrer Tätigkeit erleiden.

Auch Unfälle beim Betriebssport, bei einem vom Unternehmen organisierten Ausflug oder einer Betriebsfeier können als Arbeitsunfall anerkannt werden.  

Traumatisches Ereignis als Arbeitsunfall

Auf ein traumatisches Ereignis kann eine psychische Gesundheitsstörung folgen. Daher ist ein solches Ereignis mindestens intern schriftlich zu dokumentieren. Hierbei ist eine möglichst genaue Beantwortung folgender Fragen wichtig: Wie genau war die Person in das Ereignis involviert (Beteiligter, Augenzeuge, durch Erzählen, …), welche Reaktion hat die Person gezeigt.

Bei direkt im Anschluss an das Ereignis auftretenden psychischen Beschwerden wird durch den Betrieb sofort eine Unfallanzeige gestellt. Bei zeitverzögerten Belastungsreaktionen kann die Übersendung der Unfallanzeige nachgeholt werden.

Arbeitsunfall - Das passiert danach!

  • Wenn Sie aufgrund eines Arbeitsunfalles mehr als drei Tage arbeitsunfähig sind, dann sendet Ihr Betrieb eine Unfallanzeige an uns als zuständigen Unfallversicherungsträger (UVT).
  • Den weiteren Kontakt suchen wir als UVT direkt zu Ihnen als versicherter Person und/oder zur/m behandelnden Ärztin/Arzt.
  • Der Betrieb erhält von uns als UVT keine Auskunft darüber, ob ein Versicherungsfall vorliegt (Sozialgeheimnis).