Persönliche Schutzausrüstung (PSA)

Bei der Arbeit werden Unfall- und Gesundheitsgefahren, die von Maschinen, Anlagen, Gefahrstoffen oder auch der Arbeitsumgebung ausgehen, durch technische oder organisatorische Maßnahmen beseitigt oder zumindest reduziert. Reichen diese Maßnahmen nicht aus, kommt persönliche Schutzausrüstung (PSA) zum Einsatz.

Die PSA wird vom Arbeitgeber ausgewählt und allen Beschäftigten zur Verfügung gestellt. Das Benutzen der persönlichen Schutzausrüstung dient dem unmittelbaren Schutz der Beschäftigten. Deshalb sind sie verpflichtet, vorgeschriebene PSA zu verwenden.

Je nach Gefährdung kommen unterschiedliche Arten von persönlicher Schutzausrüstung zum Einsatz; Schutzschuhe, Handschuhe und Schutzbrillen sind nur drei Beispiele aus dem großen Themengebiet "PSA".

Arbeitsbereiche, in denen PSA getragen werden muss, sind mit blauen Gebotszeichen markiert.

Persönliche Schutzausrüstung – Das können Sie tun!

  • Lassen Sie sich die richtige Benutzung von Ihrem Vorgesetzen erläutern.
  • Nutzen Sie konsequent die zur Verfügung gestellte PSA.
  • Bewahren Sie die PSA nach der Arbeit ordnungsgemäß auf, damit diese nicht beschädigt oder verdreckt wird.
  • Ist die PSA verdreckt oder beschädigt – Melden Sie dies Ihrem Vorgesetzten, der beschafft Ersatz.
  • Haben Sie Probleme oder Verbesserungsvorschläge bezüglich der PSA? – Geben Sie Ihrem Vorgesetzten Rückmeldung.